SLOWENIENREISEN
SLOWENIEN,  EINE GEBALLTE LADUNG URLAUB

Slowenien - Nicht weit von Deutschland entfernt, in der Mitte Europas, liegt Slowenien, ein Land, das auf 20.273 km2 eine in Europa fast einzigartige landschaftliche Vielfalt und Schönheit besitzt. Diese bringt eine große Anzahl an Urlaubsmöglichkeiten mit sich: im Oberkrainer-Land liegen die Julischen Alpen, die ein beliebtes Ziel für Bergwanderer sind. Erholung im Grünen verspricht auch ein Besuch des weltberühmten Kurortes Bled oder des Alpensees Bohinjsko jezero. Weiter im Landesinneren liegt der Karst. Die durch die Lösung von Kalkstein entstandene Landschaft ist vor allem durch die Höhle von Postojna bekannt geworden. In dieser Gegend kann man auch Lipica, die Heimat der Lipizzaner, besuchen. Fährt man weiter in Richtung Westen, so gelangt man an die Adria Küste, wo die Städte Portoroz und Piran ein mediterranes Flair besitzen.

Julische Alpen Bled Bohinj - Hotel Jezero Soca Rafting Piran

EINREISEBESTIMMUNGEN
Die Grenzformalitäten sind minimal und entsprechen den europäischen Standards. Durch den Beitritt zum Schengen-Abkommen sind die Grenzen zwischen Slowenien und den angrenzenden Staaten Italien, Österreich und Ungarn gefallen. Für den Grenzübertritt nach Kroatien benötigt man einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis, wenn die Aufenthaltsdauer 3 Monate nicht übersteigt. EU-Bürger, kroatische und Schweizer Staatsbürger können die Grenze mit einem gültigen Personalausweis passieren, wenn die Aufenthaltsdauer im Schengenraum 30 Tage nicht überschreitet. All jene, die für Slowenien ein Visum benötigen, können in den slowenischen Vertretungen in ihren Heimatländern oder in Vertretungen irgendeines Schengen-Mitgliedstaates ein Schengen-Visum beantragen. Alle Länder im Schengenraum stellen dasselbe Schengen-Visum zu denselben Bedingungen aus, wobei auch die Interessen der anderen Mitgliedsstaaten berücksichtigt werden. Das Schengen-Visum, ungeachtet von welchem Schengen-Staat es ausgestellt wurde, gilt für alle Mitgliedsstaaten, was denjenigen Reisenden zu Gute kommt, die mehrere Schengenländer besuchen wollen.

Die Staatsbürger der Schengen-Länder müssen zwar beim Grenzübertritt keinen Lichtbildausweis vorweisen, sie müssen jedoch bei Reisen innerhalb des Schengenraumes einen Reisepass oder Personalausweis mit sich führen, um sich bei Polizeikontrollen ausweisen zu können.

Autobahnvignetten: Für alle Motorräder, und Personen- und Kombifahrzeuge, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 Tonnen nicht übersteigt, besteht in Slowenien ab dem 1. Juli 2008 für das Befahren aller Autobahnen, Schnellstraßen sowie des Autobahnrings von Ljubljana Vignettenpflicht.

Mit dem 1.7.2009 sind die Halbjahresvignetten für einspurige Fahrzeuge / Motorräder weiterhin gültig, während für zweispurige Fahrzeuge / Personen- und Kombifahrzeuge die Halbjahresvignetten ihre Gültigkeit verlieren.

Jahresvignette für (zweispurige) Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen 95,00 EUR

Monatsvignette für (zweispurige) Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen 30,00 EUR

Wochenvignette für (zweispurige) Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen 15,00 EUR

Jahresvignette für (einspurige) Motorräder 47,50 EUR Halbjahresvignette für (einspurige) Motorräder 25,00 EUR

Wochenvignette für (einspurige) Motorräder 7,50 EUR

Die Vignetten sind an Tankstellen in Slowenien und den Nachbarländern erhältlich, darüber hinaus bei dem slowenischen und ausländischen Automobilclubs, bei slowenischen Postämtern und einigen Kiosks. Für mehr Informationen steht das Verzeichnis der Verkaufsstellen zur Verfügung.

Für das Fahren ohne gültige Vignette bzw. ohne Zahlung der Mautgebühr kann eine Geldbuße von 300 bis 800 EUR verhängt werden.

Einfuhr von Gegenständen Innerhalb der EU herrscht freier Warenverkehr, Einschränkungen gibt es nur bei der Einfuhr von Tabakwaren und Alkoholgetränken, wo die abgabenfreie Menge beschränkt ist. Erwachsene Reisende (über 17 Jahre) können zollfrei 200 Stück Zigaretten oder 50 Stück Zigarren oder 250 g Pfeifentabak, 1 l Alkoholgetränk mit über 22 % Alkoholgehalt oder 2 l Alkoholgetränk bis 22 % Alkoholgehalt oder 2 l Schaumwein oder die entsprechende Menge der genannten Produkte, und 2 l Wein, 50 g Parfum und 0,25 l Eau de Toilette und andere Waren bis zu einem Gesamtwert von EUR 175 nach Slowenien einführen.

Als erstes von 10 neuen EU-Mitgliedern, die 2004 der EU beigetreten sind, hat Slowenien mit dem 1.1.2007 den Euro als offizielle Währung eingeführt. Das Land zwischen der Adria und den Alpen ist somit der 13. Staat, der in die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) eingetreten ist. Der slowenische Tolar wurde somit nach 15 Jahren als nationale Währung abgelöst und zum offiziellen Wechselkurs von 239,64 Tolar für 1 EUR umgetauscht. Auf den neuen Münzen sind abgebildet die Lipizzaner, der Triglav als höchster slowenischer Berg, France Prešeren als größter slowenischer Dichter und Verfasser der slowenischen Nationalhymne und anderes.

TIERE: Personen, die mit Hund, Katze oder Frettchen in andere EU-Mitgliedstaaten reisen wollen (nicht gewerbliche Verbringung von Heimtieren im innergemeinschaftlichen Reiseverkehr), benötigen den neuen EU-Heimtierpass mit einer Bestätigung über eine gültige Impfung gegen Tollwut und der vorgeschriebenen Kennzeichnung des Tieres. In einigen EU-Mitgliedsstaaten (England, Irland oder Schweden) gelten nationale Zusatzbestimmungen. Auskünfte darüber erteilen die Veterinärverwaltung Sloweniens oder lokale Veterinärämter. Für andere Heimtiere (Nagetiere, Kriechtiere, Amphibien, Zierfische, Vögel) gelten nationale Bestimmungen, Informationen sind erhältlich in Heimatländern oder unter: Veterinary Administration of the Republic of Slovenia

Medizinische Versorgung von Ausländern In Slowenien gibt es in jedem größeren Ort Ambulanzen, die werktags von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet sind.

Versicherte Personen aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz haben während ihres vorübergehenden Aufenthaltes in Slowenien - auf der Grundlage der europäischen Versicherungskarte bzw. einer provisorischen Ersatzbescheinigung, die vorübergehend die europäische Versicherungskarte ersetzt - Anspruch auf "medizinische Sachleistungen, die sich unter Berücksichtigung der Art der Leistungen und der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer im Mitgliedsstaat als medizinisch notwendig erweisen“ (EU-Richtlinie (EGS) Nr. 1408/71). Mit der europäischen Versicherungskarte bzw. einer provisorischen Ersatzbescheinigung können dringende bzw. notwendige medizinische Leistungen bei Gesundheitsdienstleistern in Anspruch genommen werden, die dem gesetzlichen Krankenversicherungssystem angehören (In Slowenien: Zavod zdravstvenega zavarovanja Slovenije, kurz ZZZS). Für ärztliche Behandlungen, die über die medizinische Grundversorgung auf Primärebene hinausgehen, sind bei praktischen Ärzten Überweisungsscheine für fachärztliche oder stationäre Behandlungen einzuholen. Ausgenommen sind Notfälle, die in jedem Krankenhaus behandelt werden. Notwendige medizinische Leistungen und medizinische Notversorgung sind kostenlos, da diese Leistungen durch die gesetzliche Krankenversicherung gedeckt sind. Darüber hinausgehende medizinische Leistungen sind nur bis zu einem gewissen Prozentsatz kostenlos und variieren von Fall zu Fall zwischen 5 % und 75 % des Wertes der medizinischen Leistungen.

Slowenien Kurzübersicht
Größe: 20.273 km2
Waldfläche: 10.124 km2
Weinanbauflächen: 216 km2
Grenzlänge mit Österreich: 330 km
Grenzlänge mit Italien: 232 km
Grenzlänge mit Ungarn: 102 km
Grenzlänge mit Kroatien: 670 km
Küstenlänge: 46,6 km
Bevölkerung: 2 Millionen
Hauptstadt: Ljubljana


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