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Die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung tritt
ein, wenn Sie Ihre Reise aus einem wichtigen Grund nicht antreten können oder
abbrechen müssen.
So erhalten Sie: vertraglich geschuldeten Stornokosten die Mehrkosten bei verspäteter Hinreise bis zur Höhe der Stornokosten, die bei Nichtantritt angefallen wären die zusätzlichen Rückreisekosten bei Reiseabbruch oder verspäteter Rückreise .... Unerwartete Krankheiten sind der häufigste Grund für die Stornierung einer Urlaubsreise. Andere Gründe sind zum Beispiel: schwere Unfallverletzungen Impfunverträglichkeiten erheblicher Schaden an Ihrem Eigentum durch Feuer, Elementarereignisse oder Straftaten durch Dritte Schwangerschaft Tod .... Wer ist versichert? der versicherte Reiseteilnehmer Ehepartner/eingetragene Lebenspartnerschaft Kinder Eltern Großeltern Enkel .... Welche Zusatzleistungen können vereinbart werden? Sie können zusätzlich noch einen Reiseabbruchschutz vereinbaren, der Ihnen nicht genutzte Reiseleistungen (z.B. Ausflüge vor Ort) ersetzt. So erhalten Sie: den anteiligen Reisepreis der gebuchten und nicht genutzten versicherten Reiseleistung vor Ort die Nachreisekosten maximal bis zum Wert der noch nicht genutzten Reiseleistungen, zum Wiederanschluss an die Reisegruppe .... Allgemeine Hinweise: Selbstbehalt Bei Wahl eines Tarifes mit Selbstbehalt beträgt dieser 20% der Stornokosten, mindestens jedoch 25 Euro pro Person/Mietobjekt. Der Selbstbehalt gilt für die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung und den Reiseabbruchschutz. Abschlussfrist Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung ist nur vor Antritt der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor dem planmäßigen Reiseantritt möglich. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens am folgenden Werktag möglich. 4-Personen-Klausel Haben mehr als vier Personen gemeinsam eine Reise gebucht, gelten nur die jeweiligen Angehörigen und die/der in häuslicher Gemeinschaft wohnende Lebensgefährtin/Lebensgefährte der versicherten Person und deren Betreuungsperson als Risikopersonen. Höchstversicherungssumme Die Höchstversicherungssumme beträgt 10.000 Euro je Person/Mietobjekt. Den genauen Leistungsumfang, die Bedingungen und die Beiträge der URV-Versicherung können Sie hier als pdf-Dokument downloaden. |
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Mit Selbstbehalt |
Ohne Selbstbehalt |
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Reisepreis pro Person |
Prämie pro Person bzw. Prämie je Mietobjekt in EUR |
Reisepreis pro Person |
Prämie pro Person bzw. |
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100,- |
7,- |
100,- |
9,- |